Informationsbeauftragter (m/w/d)/Information Officer Germany

  • Vollzeit
  • Job Family: Regulatory Affairs
  • Sub Job Family: Regulatory Affairs General
  • Preferred type of working: On-Premise
  • Years of Experience: 3 - 6
  • Business unit: EUG

Unternehmensbeschreibung

Good Health Can’t Wait. Patienten brauchen Lösungen, und wir finden sie. Als Tochtergesellschaft von Dr. Reddy’s Laboratories setzen wir uns dafür ein, die Lebensqualität zu verbessern. Mit innovativen und kostengünstigen Lösungen – von verschreibungspflichtigen Generika über innovative Medizinprodukte und Biopharmazeutika bis hin zu frei zugänglichen Medikamenten – tragen wir zu einer besseren Gesundheitsversorgung bei. Dabei handeln wir stets im Einklang mit unseren Nachhaltigkeitszielen.

Wir suchen dynamische und empathische Persönlichkeiten, die unsere Vision teilen und einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten möchten. Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion sind für uns nicht nur Worte, sondern gelebte Werte. Wir sind überzeugt, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, die durch ein gemeinsames Ziel und gemeinsame Werte verbunden sind, Großartiges vollbringen können.

Stellenbeschreibung

Der Informationsbeauftragte ist insbesondere dafür verantwortlich, dass das Verbot des § 8 Abs. 1 Nr. 2 beachtet wird und die Kennzeichnung, die Packungsbeilage, die Fachinformation und die Werbung mit dem Inhalt der Zulassung oder der Registrierung oder, sofern das Arzneimittel von der Zulassung oder Registrierung freigestellt ist, mit den Inhalten der Verordnungen über die Freistellung von der Zulassung oder von der Registrierung nach § 36 oder § 39 Abs. 3 übereinstimmen (§ 74a Abs. 1 Satz 2 AMG).

Auf dieser Grundlage stellt der Informationsbeauftragte sicher, dass

  • nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 AMG Arzneimittel nicht mit irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung versehen sind. Außerdem hat er das Verbot der irreführenden Werbung nach § 3 HWG zu beachten, soweit dieser mit § 8 Abs. 1 Nr. 2 AMG inhaltsgleich ist. Das sind die Ziffern 1, 2a, 2b und 3a des § 3 HWG, wonach eine entsprechende Irreführung insbesondere dann vorliegt, wenn
  • Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren oder Behandlungen - soweit sie im Zusammenhang mit Arzneimitteln oder Medizinprodukten der Firma stehen - eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben,
  • fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann oder dass bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten,
  • unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über die Zusammensetzung oder Beschaffenheit oder über die Art und Weise der Verfahren oder Behandlungen gemacht werden, soweit dies die Arzneimittel und Medizinprodukte der Firma betrifft,
  • die Kennzeichnung, die Packungsbeilage, die Fachinformation und die Werbung im Hinblick auf die Vorschriften des § 4 Absätze 1, 1a, 2 und 3 HWG mit dem Inhalt der Zulassung oder der Registrierung oder, sofern das Arzneimittel von der Zulassung oder der Registrierung freigestellt ist, mit den Inhalten der Verordnungen über die Freistellung von der Zulassung oder der Registrierung nach § 36 oder § 39 Abs. 3 AMG übereinstimmt.

 

Qualifikationen

Ausbildung:

  • Informationsbeauftragte benötigen ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Pharmazie, Chemie, Biologie, Human- oder Veterinärmedizin.

Berufserfahrung:

  • Mindestens 5 Jahre Erfahrung im Fachbereich, um die erforderliche Sachkenntnis zu haben.
  • Erste Erfahrungen im Bereich Regulatory Affairs, insbesondere im Bereich der Texterstellung von Vorteil

Weitere Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • Sehr gute Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau und sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift, da die Kommunikation im Unternehmen vor allem in englischer Sprache erfolgt
  • Gute MS Office-Kenntnisse, Kenntnisse von regulatorischen Abläufen sind von Vorteil
  • Teamfähigkeit, analytisches Denken, Flexibilität, Durchsetzungsvermögen, Kommunikationsstärke

Zusätzliche Informationen

Wir fördern flexible Arbeitsmodelle. Daher freuen wir uns auch über Bewerbungen von Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Teilzeitbeschäftigung anstreben.

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